Die wohl bekannteste Form der Abfindung ist die Zahlung einer Geldleistung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ein allgemein verbrieftes Recht auf eine solche Entschädigung besteht im deutschen Arbeitsrecht nicht. Ein Anspruch auf eine solche Leistung kann aus dem Kündigungsschutzgesetz entstehen oder sich ergeben, wenn ein Tarifvertrag dies vorsieht. Auch bei einer Auflösung des [ Mehr lesen ]
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